Vor der Abstimmung des Bundestags über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe hat die niedersächsische Ethikkommission für Berufe in der Pflege angeregt, die Pflegekräfte eng in die Regelung einzubinden. Es seien überwiegend Pflegekräfte, die mit dem Todeswunsch von Patientinnen und Patienten zuerst konfrontiert seien, teilte die Ethikkommission am Donnerstag mit. «Pflegende müssen ihre Rechte und Pflichten in diesem Bereich kennen, um im Einklang mit dem pflegerischen Ethos professionell und verantwortlich handeln zu können», betonte Henrikje Stanze, Mitglied der Ethikkommission und Professorin für Pflegewissenschaften an der Hochschule Bremen.

Pflegerische Hilfe werde beim assistierten Suizid noch zu wenig thematisiert, die damit verbundenen ethischen Herausforderungen würden zu selten in den Blick genommen, mahnte die Kommission. Es solle unter anderem geregelt werden, ob die Gabe eines den Tod herbeiführenden Medikaments im Rahmen der Suizidbeihilfe von Ärzten an Pflegekräfte delegiert werden dürfe. Außerdem solle der Fokus auf eine gesetzlich geregelte Suizidprävention gerichtet werden.

Im Bundestag liegen Initiativen zweier Abgeordnetengruppen vor, über die an diesem Donnerstag abgestimmt werden soll. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Dabei hat «geschäftsmäßig» nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt».

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