Berufsregister für Pflegefachkräfte wird in Bayern Pflicht
In Bayern wird per Gesetz ein verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen eingeführt, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und eine effektivere Interessenvertretung zu ermöglichen. Dies gab die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Foto) bekannt. Das Register, das von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) geführt wird, soll detaillierte Informationen über die Anzahl, Altersstruktur und Qualifikation der Pflegekräfte liefern.
Als Existenzgründer der Vision in unsicheren Zeiten folgen
Insolvenzen, fehlende Unterstützung bei der Finanzierung und Fachkräftemangel – diese Themen begleiten aktuell vor allem Inhaber ambulanter Pflegedienste. Viele Gründungswillige stellen sich daher die Frage, ob sie ihren Traum vom eigenen Pflegedienst verwirklichen sollten. Wie eine gesicherte Finanzierung das Gewissen bei einer Gründung beruhigen kann, weiß der Inhaber des Pflegedienstes "Hand mit Herz". Mehr erfahren
Die Ministerin glaubt, dass mit dem Register bessere Voraussagen für die Zukunft getroffen werden können. "Wir können also Versorgungsrisiken und Versorgungslücken frühzeitig erkennen – und zwar so frühzeitig, dass ausreichend Zeit ist, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Auch können wir aus den Daten etwa den Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildungen ableiten", erklärte Judith Gerlach.
Die Registrierung werde digital und gebührenfrei sein, ohne eine Pflichtmitgliedschaft oder Beitragspflicht bei der VdPB zu bedingen. Gerlach betonte die Bedeutung der freiwilligen Mitgliedschaft: "Mit dem Entwurf rütteln wir nicht an dem Prinzip der Freiwilligkeit. Denn mit der Registrierungspflicht geht nicht zugleich eine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht für Pflegefachkräfte einher. Es steht vielmehr allen Pflegefachkräften weiterhin frei, Mitglied bei der VdPB zu werden."
Darüber hinaus solle mit dem Gesetzentwurf zur Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern der gesetzliche Auftrag der VdPB für das Erstellen einer Weiterbildungsordnung verankert werden. "Auch damit kann der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden", findet Gerlach.
Pascal Brückmann